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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENTeilnahmeBei den Kindertanzkursen, Kursen für Musikgarten, Pamperstanzen, Hip-Hop-Kursen, Video-Clip-Dancing, Dance-for-Fans, Breakdance-Kursen und Spezialkursen (Tango Argentino, Salsa, Linedance, Zumba, Discofox, etc.) kann ich einmal pro Woche am vereinbarten Termin eine Stunde teilnehmen (Kurse für Kinder bis zehn Jahre können kürzer sein, abhängig von der Konzentrationsdauer). Bei den Gesellschaftstanzkursen buche ich meinen Vorzugstag. Ich kann aber nach Absprache mit dem Tanzlehrer den Tag wechseln oder mehrmals pro Woche an den Gesellschaftstanzkursen teilnehmen. (ausgenommen Kurse für Kinder / Schüler / Jugendliche, hier kann nur einmal pro Woche teilgenommen werden). Die Termine für Crash- und Hochzeitstanzkurse werden gesondert aufgeführt. Die jeweilige Buchung ist personengebunden und nicht übertragbar. Für versäumte Stunden kann kein Ersatz angeboten werden. Das Versäumen von Unterrichtsstunden führt nicht zu einer Minderung des Honorars. Bei Erkrankung des Fachlehrers werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei einem anderen Fachlehrer stattfinden. Änderung der Kursangebote und Termine bleiben vorbehalten. Der Aufenthalt und das Tanzen in den Tanzschulräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und/oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern zu verantworten sind, ist jede Haftung ausgeschlossen. Eltern haften für Ihre Kinder. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
ZahlungsverkehrDie in der Ankündigung genannten Honorare und Preise verstehen sich pro Person, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Gema, wenn nicht anders vereinbart. Das Honorar zahle ich entweder komplett vor der ersten Unterrichtsstunde oder monatlich entsprechend der vereinbarten Vertragslänge. Diese verlängert sich stillschweigend um den vereinbarten Zeitraum. Beim Clubhonorar handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in zwölf Monatsbeiträgen zu zahlen ist. Die Zahlung der Honorare sollte im bargeldlosen und sicheren Einzugsverfahren erfolgen. Bei Barzahlungen oder Überweisungen zahle ich jeweils einen zusätzlichen Betrag von € 5,-- pro Person und Kurs bzw. Monat. Bei fehlerhaften Angaben meiner Kontonummer etc. und einer dadurch verursachten Rücklastschrift werden mir die belasteten Bankgebühren berechnet, zuzüglich € 5,--. Komme ich für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zur Zahlung fällig. Die vollzogene Unterschrift bzw. die Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde verpflichtet mich zur Zahlung des vollen Honorars und zum Besuch des gesamten Kurses. Die Tanzschule ist berechtigt, die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Musikgarten: teilnehmende Geschwister erhalten einen Rabatt von 10%, wenn sie nicht mehr als ein Jahr von der angegebenen Alterseinstufung des jeweiligen Kurses abweichen. Weichen sie mehr als ein Jahr ab, erhalten sie einen Rabatt von 50%. Bei den Kinder- und Jugendgruppen wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die bei der Erstanmeldung entfallen kann.
KündigungWenn ich mit dem Tanzen aufhören möchte, kann ich sechs Wochen vor Ablauf eines Quartals, also zum 31.03., 30.06., 30.09. oder zum 31.12. kündigen. Die Kündigungsfrist der Kinder- und Musikgartengruppen, Linedance, Zumba und Senioren - bei Neuabschlüssen ab 01.01.2008 - beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung des Einsteigerkurses sollte bis zur achten Stunde erfolgt sein. Die Kündigung bedarf der Schriftform, entsprechende Formulare gibt es in der Tanzschule. Bei Versäumnis der Kündigungsfrist gilt die Mitgliedschaft ab dem darauffolgenden Kündigungstermin als gekündigt. Das Honorar werde ich bis zu diesem Zeitpunkt entrichten, es wird je nach Buchungslänge nachberechnet. Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Arbeitslosigkeit, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, kann ich, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen. Als Alternative kann ich meine Mitgliedschaft auch mit Antrag zum jeweiligen Monatsende, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, aussetzen, bzw. ruhen lassen. Meine Mitgliedschaft verlängert sich dann um diesen Zeitraum. Anträge zur Aussetzung können nicht rückwirkend beantragt werden.
UnterrichtDer Unterricht findet ganzjährig statt. In einigen Wochen des Jahres findet kein Unterricht statt: Weihnachten bis Jahreswechsel, Kar- und Osterwoche, 3 Wochen im Sommer, an den gesetzlichen Feiertagen und bei Fortbildungsterminen des Tanzlehrerteams, entscheidend sind die Ankündigungen laut jeweiligem Jahresplan. Die Kurse für Kinder und Jugendliche wie Musikgarten, Pamperstanzen, Dance4Kids, Streetdance, Video-Clip-Dancing, Dance4Fans, Breakdance und Senioren fallen während der Berliner Schulferien aus.
VertragsabsprachenAlle vertraglichen Dinge regle ich ausschließlich mit Helge Vorthaler, nicht mit dem jeweiligen Tanzlehrer. Aussagen der Tanzlehrer dienen meiner Information, sind aber nicht bindend, Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Fotografieren, Videoaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen bei Kursen und Veranstaltungen in und von der Tanzschule sind nur mit vorheriger Genehmigung durch die Tanzschulleitung erlaubt. Zuwiderhandlungen berechtigen die Tanzschulleitung zum Einzug des Bild- und Tonmaterials. Das Betreten der Tanzfläche ist nur mit extra mitgebrachten Tanzschuhen oder ausschließlich zum Tanzen genutztem Schuhwerk gestattet, dessen Schuhsohle vorher gereinigt wurde. Es ist nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke in die Räume der Tanzschule mitzubringen und diese in der Tanzschule zu verzehren. Die auf den Anmeldungen angegebenen persönlichen Daten werden von der Tanzschule in einem betriebseigenen Computer abgespeichert und gesichert. Die Tanzschule Helge Vorthaler versichert, dass die Daten nur für interne Zwecke verwendet werden und keinem Dritten Zugriff ermöglicht wird. Im Unterricht erworbene Kenntnisse und Einstudierungen sind geistiges Eigentum der Tanzschule. |



